EU-Positivliste ab 31.12.2026: Was ändert sich bei Wasserhähnen?

Ab dem 31. Dezember 2026 gelten in der gesamten EU einheitliche Regeln dafür, aus welchen Werkstoffen Produkte bestehen dürfen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen – von der Leitung bis zum Wasserhahn. Kern der Neuregelung ist die sogenannte EU-Positivliste. Wir erklären, was dahintersteckt, welche Fristen gelten und worauf Sie beim Kauf einer neuen Küchenarmatur achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

 

    • Ab 31.12.2026 gelten EU-weit einheitliche Hygieneanforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser – auch an Wasserhähne.

    • Grundlage ist Artikel 11 der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184, konkretisiert durch sechs Rechtsakte aus dem Jahr 2024.

    • Die EU-Positivliste legt fest, welche Stoffe und Werkstoffe verwendet werden dürfen. Bei Metallen stehen nur Werkstoffe darauf, die im Hinblick auf den strengeren Bleiwert von 5 µg/l bewertet wurden.

    • Neue Produkte werden von unabhängigen Stellen geprüft und tragen künftig ein einheitliches Zeichen mit dem Hinweis „FÜR TRINKWASSER GEEIGNET“.

    • Für Produkte mit gültigem nationalem Nachweis gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2032. Bereits eingebaute Armaturen müssen nicht wegen der neuen Regeln ausgetauscht werden.

Was ist die EU-Positivliste?

Die EU-Positivliste ist ein Verzeichnis der Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile, die für die Herstellung von Materialien und Produkten im Kontakt mit Trinkwasser zugelassen sind. Das Prinzip steckt im Namen: Die Liste zählt auf, was erlaubt ist. Was nicht darauf steht, darf nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr verwendet werden.

Die Liste umfasst mehrere Werkstoffgruppen: organische Stoffe (etwa für Kunststoffe, Dichtungen und Beschichtungen), metallene Werkstoffe, zementgebundene Werkstoffe sowie Emails und keramische Werkstoffe. Wer einen neuen Stoff oder Werkstoff aufnehmen lassen möchte, stellt einen Antrag mit Prüfdaten. Diesen bewertet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA); die EU-Kommission schreibt die Liste dann fort.

Warum gibt es die neuen Regeln?

Bisher hat jedes EU-Land eigene Vorgaben. In Deutschland sind das die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts (UBA) für Kunststoffe, Metalle, Zement sowie Emails und Keramik, die über die [Trinkwasserverordnung] verbindlich sind. Andere Länder prüfen nach anderen Maßstäben – ein Produkt kann in einem Land zugelassen sein und im Nachbarland nicht.

Die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 hat das geändert. Ihr Artikel 11 schreibt Mindesthygieneanforderungen für alle Materialien vor, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Die EU-Kommission hat diese Anforderungen im Januar 2024 mit sechs Rechtsakten konkretisiert. Das Ziel: Aus Rohren, Dichtungen und Armaturen sollen keine Stoffe in bedenklichen Mengen ins Wasser übergehen – und zwar überall in der EU nach denselben Regeln.

Armaturen spielen dabei eine besondere Rolle. Sie sind das letzte Bauteil, bevor das Wasser ins Glas oder in den Kochtopf fließt. Und in ihnen steht das Wasser oft stundenlang, etwa über Nacht. Bei dieser [Stagnation] können Stoffe aus dem Werkstoff ins Wasser übergehen.

Die sechs Rechtsakte im Überblick

Rechtsakt Inhalt
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/365 Methoden, nach denen Stoffe und Werkstoffe für die Positivliste bewertet werden
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 Die europäischen Positivlisten selbst
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 Prüfung der fertigen Materialien, z. B. wie viel eines Stoffes in das Wasser übergeht (Migration)
Delegierte Verordnung (EU) 2024/369 Verfahren für die Aufnahme in die Listen und deren Überprüfung
Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 Konformitätsbewertung: wie Produkte geprüft und zertifiziert werden
Delegierte Verordnung (EU) 2024/371 Einheitliche Kennzeichnung der Produkte

Wichtige Termine auf einen Blick

Datum Was passiert
12.01.2021 Die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 tritt in Kraft.
24.06.2023 In Deutschland tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft.
31.12.2026 Die EU-weit einheitlichen Anforderungen gelten. Neue Produkte werden nach dem europäischen Verfahren geprüft, zertifiziert und gekennzeichnet.
Januar 2028 Deutschland: Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser sinkt von 10 auf 5 µg/l. Messinglegierungen mit rund 2 % Blei (z. B. CW617N) dürfen laut UBA nicht mehr in Produkten enthalten sein, die neu eingebaut werden.
31.12.2032 Ende der Übergangsfrist: Nationale Nachweise laufen aus. Danach dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die die europäischen Anforderungen erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sind.
12.01.2036 Spätester Termin, zu dem der Bleiwert von 5 µg/l EU-weit eingehalten werden muss.

Was ändert sich konkret bei Wasserhähnen?

1. Nur noch zugelassene Werkstoffe

Alle Teile einer Armatur, die mit dem Wasser in Berührung kommen – Gehäuse, Auslauf, Kartusche, Dichtungen, Anschlussschläuche und Strahlregler –, müssen aus Stoffen und Werkstoffen bestehen, die auf der Positivliste stehen. Für Metalle enthält die Liste die zulässigen Zusammensetzungen, also bestimmte Legierungen. Nach Angaben des UBA führt die EU-Liste nur noch metallene Werkstoffe auf, die im Hinblick auf den künftigen Blei-Grenzwert von 0,005 mg/l bewertet wurden.

2. Prüfung des fertigen Produkts

Es reicht nicht, dass die Werkstoffe gelistet sind. Auch das fertige Material wird geprüft – zum Beispiel, wie viel eines Stoffes unter festgelegten Bedingungen ins Prüfwasser übergeht.

3. Ein einheitliches Zeichen

Zertifizierte Produkte erhalten ein EU-weit einheitliches Symbol, mindestens 5 mm hoch, zusammen mit dem Hinweis „FÜR TRINKWASSER GEEIGNET“. Es steht auf dem Produkt, auf der Verpackung und in den Begleitunterlagen. Ist auf dem Produkt selbst kein Platz, genügen Verpackung und Unterlagen.

Offizielles EU-Symbol „Für Trinkwasser geeignet“.

Gut zu wissen: Bis Ende 2032 finden Sie im Handel beides – Produkte mit dem neuen EU-Zeichen und Produkte mit gültigem nationalem Nachweis ohne dieses Zeichen. Die zweite Gruppe ist deshalb nicht schlechter; sie wurde nach den bisherigen, ebenfalls strengen deutschen Regeln geprüft.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?

Muss ich meine Armatur austauschen?

Nein, nicht wegen der neuen EU-Regeln. Sie betreffen Produkte, die neu in Verkehr gebracht werden. Eine Pflicht, eine funktionierende Armatur deshalb zu ersetzen, ergibt sich daraus nicht. Unabhängig davon gilt die Trinkwasserverordnung: Die Grenzwerte müssen am Wasserhahn eingehalten werden. Wenn Sie sehr alte Armaturen oder Leitungen haben und unsicher sind, können Sie Ihr [Trinkwasser testen lassen].

Worauf Sie beim Kauf einer neuen Armatur achten sollten

 

    • Nachweis erfragen: Hat die Armatur einen gültigen nationalen Nachweis (bis Ende 2032 ausreichend) oder bereits ein EU-Zertifikat mit dem neuen Zeichen?

    • Werkstoff prüfen: Aus welchem Material bestehen Gehäuse und wasserführende Teile? Seriöse Anbieter nennen das genau.

    • Herkunft klären: Produkte ohne Angaben zu Hersteller, Werkstoff und Prüfnachweis besser meiden – das gilt besonders für sehr günstige Direktimporte.

    • Fachgerecht einbauen: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Armatur von einem Installateur-Fachbetrieb anschließen.

Welche Rolle spielt der Werkstoff der Armatur?

Die meisten Armaturen bestehen aus Messing, einer Kupfer-Zink-Legierung, meist verchromt. Messing enthält oft etwas Blei, weil es sich dann leichter bearbeiten lässt. Genau hier setzen die neuen Regeln an: Die Anforderungen an den Bleigehalt werden strenger. Nach der aktuellen UBA-Bewertungsgrundlage dürfen Messingsorten mit rund 2 % Blei ab Januar 2028 nicht mehr in neu eingebauten Produkten stecken. Die Hersteller stellen deshalb auf bleiarme Legierungen um.

Edelstahl geht einen anderen Weg. Blei ist hier kein Legierungsbestandteil, der erst begrenzt werden muss. Nichtrostender Stahl bildet an der Oberfläche eine dünne, schützende Chromoxidschicht, die sogenannte Passivschicht. In diesem Passivzustand ist Edelstahl laut UBA-Bewertungsgrundlage für alle Produktgruppen zugelassen – vom Rohr bis zur Armatur. Edelstahl enthält allerdings Chrom und Nickel. Wie viel davon ins Wasser gelangt, wird deshalb ebenfalls geprüft.

Fair gesagt: Auch eine Messing-Armatur kann alle Anforderungen erfüllen, wenn sie aus einer zugelassenen Legierung besteht. Der Unterschied liegt im Ausgangsmaterial. Mehr dazu lesen Sie in unserem Vergleich [Edelstahl oder Messing].

Unsere Armaturen: massiver Edelstahl statt Messing

Die Küchenarmaturen in unserem Shop bestehen aus massivem Edelstahl (AISI 304/316) – ohne Messing und ohne Verchromung. Welche Werte unsere Armaturen im Test erreichen, zeigen wir auf unserer Seite Qualitätsnachweis. 

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Quellen

    • Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Artikel 11 – EUR-Lex

    • Durchführungsbeschlüsse (EU) 2024/365, 2024/367, 2024/368 und Delegierte Verordnungen (EU) 2024/369, 2024/370, 2024/371 vom 23.01.2024 – EUR-Lex

    • Umweltbundesamt: Hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser – Übergangsregelungen (Stand 13.10.2025)

    • Umweltbundesamt: Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Stand 26.02.2026)

    • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20.06.2023

Stand: September 2026 ·